
Das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) wurde als grenzüberschreitender funktionaler Raum im Rahmen des europäischen Kooperationsprogramms Interreg Großregion 2021-2027 anerkannt.
Der funktionale Raum ist eine Neuheit im Kooperationsprogramm Interreg Großregion 2021-2027.
Somit wird dem EOM für die Programmperiode 2021-2027 etwa 6,8 Mio. € an Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für grenzüberschreitende Projekte im Gebiet des EOM, die zur Umsetzung der EOM-Strategie beitragen, zur Verfügung gestellt.
Bei einem maximalen Fördersatz von 60% können somit einschließlich der erforderlichen Eigenmittel bzw. Kofinanzierungen bis zu 11,3 Mio. € in der Region investiert werden.
Das EOM agiert unter dem politischen Ziel 5 – Eine bürgernähere Großregion –
und hat insbesondere die folgenden Schwerpunkte:

Projektaufruf
Wie reiche ich ein Projekt ein?
Projektvoraussetzungen
Damit Ihr Projektantrag über das EOM mit EU-Interreg-Mittel gefördert werden kann, muss Ihr Projekt die folgenden PROJEKTVORAUSSETZUNGEN erfüllen:
- Das Projekt muss zu der Umsetzung der Strategie und des Leitbildes des EOM beitragen.
- Das Projekt muss hauptsächlich dem Gebiet des EOM zu Gute kommen.
- Mindestens zwei grenzüberschreitende Partner müssen finanziell an dem Projekt beteiligt sein.
Prüfen Sie insbesondere, ob ihr Projekt die Anforderungen der Interreg Großregion 2021-2027 Zulässigkeits- und Prüfkriterien erfüllt.
Wir haben häufige gestellte Fragen und Links zu den Dokumenten für Sie zusammengestellt:
Alle relevanten Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auch auf der Website des Programms:
Interreg Großregion Dokumente 2021-2027 (interreg-gr.eu)
Das EOM-Regionalmanagement begleitet die Antragssteller umfassend bei der Projektantragsstellung:
Konkrete Antragstellung in JEMS
- Die PROJEKTVORAUSSETZUNGEN müssen erfüllt sein. Siehe hierzu auch den folgenden LINK.
- Das gesamte Verfahren der Antragsstellung erfolgt online über JEMS (das Tool zur Einreichung und Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Großregion 2021-2027).
- Der federführende Partner des Projekts richtet ein Konto bei JEMS Großregion ein und bewirbt sich für den Projektaufruf „EOM – AAP1“, indem er den Zuwendungsantrag in JEMS ausfüllt und die erforderlichen Anhänge hochlädt.
Entscheidungsfristen,
die bei JEMS zu berücksichtigen sind:
- Jedes Projekt, das zwischen dem 1. und 15. eines jeden Monats in JEMS eingereicht wird, wird zwischen dem 15. und 30. zwei Monate später an den EOM-Lenkungsausschuss zur Entscheidung weitergegeben
(Einreichung im Januar, Entscheidung im März). - Jedes Projekt, das zwischen dem 16. und 30./31. jedes Monats in JEMS eingereicht wird, wird zwischen dem 15. und 30. drei Monate später an den EOM-Lenkungsausschuss zur Entscheidung weitergeleitet:
(Einreichung im Januar, Entscheidung im April). - Die Frist für die Bearbeitung der Zulässigkeit, erfolgt so schnell wie möglich
(im Idealfall innerhalb einer Woche nach der Einreichung).
Kontaktstellen des Programms
Die für das Gebiet des federführenden Partners zuständigen Kontaktstellen sind erreichbar, um Ihnen bei der Vorbereitung des Projekts zu helfen (Fragen zum Interreg-Programm, Fragen zum Zuwendungsantrag, Budgetvorbereitung, Suche nach Projektpartnern).
> Kontaktstellen – Interreg Großregion 2021-2027 (interreg-gr.eu)
Dokumente
Wichtige Informationen zur Antragstellung
- FAQ Antragsstellung EOM
- EOM Leitbild
- Bestimmungen des Projektaufrufes
- Prüfkriterien
- EOM-Flyer
- Prozessablauf Antragsstellung
Allgemeine Informationen für alle Interreg-Projekte
Antragsdokumente
- Langantrag
– dieser muss in JEMS ausgefüllt werden, das Word-Dokument dient nur als Arbeitsgrundlage - Verpflichtungserklärung federführender Partner
- Verpflichtungserklärung finanzieller Partner
- Verpflichtungserklärung strategischer Partner
- Anhang – Eigenmittel
- Anhang – Erklärung zur Kofinanzierung
- Anhang – Mehrwertsteuererklärung
- Anhang – de-minimis- Erklärung
- INTERREG GR Vorlage Budgettabelle
– diese muss in JEMS ausgefüllt werden, das Excel-Dokument dient nur als Arbeitsgrundlage
